Patienteninformation

  • Für die physiotherapeutische oder osteopathische Behandlung benötigen Sie eine Überweisung vom Arzt

  • Bei einigen Krankenkassen ist eine Bewilligung der Therapie notwendig.

  • Zur Terminvereinbarung erreichen Sie unter der Telefonnummer 0677/62092031 unser Sekretariat von Mo – Do von 8:00 – 11:30 Uhr. Außerhalb dieser Zeit hinterlassen Sie uns bitte eine Nachricht auf dem Anrufbeantworter. Wir rufen Sie gerne zurück.
    Terminabsagen bitte ausschließlich per Anrufbeantworter an diese Nummer (keine sms, kein Email).

  • Vergessen Sie nicht, einen Antrag auf Rückerstattung des Kassentarifes zu stellen (Übernahme des Differenzbetrages der entsprechenden Zusatzversicherung)

Weitere rechtliche Informationen (zu Behandlungsvertrag, Therapiedauer etc.) können Sie unseren AGBs entnehmen.

Antworten auf häufig auftretende Fragen

Für eine physiotherapeutische oder osteopathische Behandlung ist in Österreich ein Überweisungsschein notwendig.
Einen Überweisungsschein für Physiotherapie/Osteopathie kann sowohl Ihr Arzt für Allgemeinmedizin als auch jeder Facharzt ausstellen. Auf dem Überweisungsschein muss folgendes stehen:

  • Diagnose
  • indizierte Therapie mit Angabe (30, 45 oder 60 Minuten)
  • Anzahl der Behandlungen
  • ev. Hausbesuch als Vermerk

Es gibt in Österreich viele Krankenkassen und daher sehr unterschiedliche Modelle. Wenn Sie bei der telefonischen Terminvereinbarung ihrem Therapeuten die Krankenkasse nennen, kann er Ihnen diesbezüglich Auskunft geben.
Auf jeden Fall zu bewilligen:

  • Hausbesuche
  • 60-minütige Behandlungen
  • Alle Behandlungen ab der 10. Therapiesitzung

Unter der Telefonnummer 0677/62092031 ist unser Sekretariat von Mo – Do von 8:30 – 11:00 Uhr besetzt.
Außerhalb dieser Zeit hinterlassen Sie uns bitte eine Nachricht auf dem Anrufbeantworter. Wir rufen Sie gerne zurück.
Terminabsagen bitte ausschließlich per Anrufbeantworter an diese Nummer (keine sms, kein Email).
Persönliche Vereinbarungen in der Praxis sind sehr schwierig, da wir ungern unsere Behandlungen unterbrechen.

Absagen

Da Sie einen fixen Termin erhalten, ist es nicht möglich, kurzfristige Absagen mit neuen Patienten zu ersetzen. Dadurch entstehen Kosten, die verrechnet werden müssen. Termine müssen bis spätestens 24 Stunden vor dem fixierten Zeitpunkt abgesagt werden. Bei akuten Krankheitsfällen muss umgehend der Therapeut telefonisch oder auf der Mailbox (0677/62092031) informiert werden. Nicht zeitgerechte Absagen oder unentschuldigte Termine müssen aus kostentechnischen Gründen privat verrechnet werden!

Mitzubringen ist ein großes Badetuch, bequeme Kleidung für Übungen und Training, Befunde und Röntgen bzw. MRT/CT Bilder sowie der Überweisungsschein.
Wir bitten Sie pünktlich zu erscheinen.

Es ist keine Verordnung für eine präventive, vorbeugende Behandlung notwendig.
Für vorbeugende Behandlungen übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen keine Kosten.

Da wir eine freiberufliche Wahltherapeutenpraxis sind, müssen sie die anfallenden Therapiekosten vorfinanzieren.
Am Ende der Behandlungsserie erhalten Sie von uns die Rechnung. Sobald Sie diese bezahlt haben, können Sie die Kostenrückerstattung bei Ihrem Sozialversicherungsträger anfordern. Dazu müssen Sie folgende Unterlagen einreichen: Überweisungsschein (ev. Chefärztliche Bewilligung), Zahlungsbeleg und Rechnung
Die Rückvergütung der Therapie richtet sich nach den jeweiligen Tarifsätzen, festgelegt im Leistungskatalog der Sozialversicherungsträger. Verbindliche Auskunft über den Kostenersatz bzw. Kostenzuschuss erhalten Sie in der Abteilung Wahlarzthilfe Ihrer Krankenkasse.