Allgemeine Geschäftsbedingungen der Gemeinschaftspraxis Physioimpuls

Stand April 2019

 

1.     Behandlungsvertrag

Die Praxis Physioimpuls ist eine ganzheitliche Gemeinschaftspraxis von freiberuflichen Physiotherapeutinnen und einer Heilmasseurin, die gemeinsam die vorhandenen Praxisräumlichkeiten/das Inventar nutzen. Als Patient schließen sie mit ihrer jeweiligen behandelnden Therapeutin/Masseurin einen Behandlungsvertrag ab. Im Haftungsfall haftet nur die jeweilige, im Behandlungsvertrag angeführte, Therapeutin/Masseurin und jede Mithaftung der Gemeinschaftspraxis ist als solche auszuschließen.

2.     Wahltherapeuten-Modus

Der Patient nimmt zur Kenntnis, dass alle physiotherapeutischen Behandlungen in der Praxis Physioimpuls im Zuge des Wahltherapeuten-Modus abgerechnet werden. Das bedeutet, dass alle Leistungen, welche von der Gemeinschaftspraxis erbracht werden, vorerst dem Patienten privat in Rechnung gestellt werden.

3.     Chefarztpflicht

Die Praxis Physioimpuls übernimmt keine Verantwortung für Mehrkosten, die durch etwaiges Verabsäumen der Einholung einer chefärztlichen Bewilligung bei der zuständigen Krankenkasse entstehen. Im Falle einer Chefarztpflicht obliegt es dem Patienten, einen weiteren Überweisungsschein bei der zuweisenden Stelle zu beantragen.

4.     Mahnweg

Falls der Zahlungsaufforderung nach 14 Tagen nicht nachgekommen wird, kommt es zum Mahnweg und damit automatisch verbundenen Mehrkosten für den Patienten. In der Regel werden drei Mahnungen im Abstand von vierzehn Tagen versendet, bevor die Sachlage der zuständigen Rechtskanzlei übergeben wird. Die Praxis Physioimpuls ist berechtigt, Mahnspesen für den damit entstandenen Mehraufwand zu berechnen.

5.     Therapiedauer

Die Therapiedauer wird jeweils vom Therapeuten festgelegt. Sie ist spezifisch auf den Patienten und dessen Befundungs-Ergebnis abgestimmt und ist daher von Patient zu Patient variabel. Für den Fall, dass der Patient eine bestimmte Therapiedauer nicht überschreiten möchte, ist es notwendig, dies dem Therapeuten vor Beginn der Behandlung mitzuteilen. Andernfalls wird darauf hingewiesen, dass nach Abschluss der Behandlung, eingebrachte Forderungen von Seiten des Patienten nicht berücksichtigt werden können und die erfolgten Leistungen zur Gänze verrechnet werden.

6.     Therapiehäufigkeit

Die Häufigkeit der Behandlungen ist je nach Patient variabel und wird während des Therapieverlaufs mit dem Patienten besprochen. Der Patient hat zu jedem Zeitpunkt die Möglichkeit, die Therapieserie abzubrechen.

7.     Behandlungsabbruch

Der Patient wird über das Befundungs-Ergebnis, die Art der Behandlung, sowie über Risiken und mögliche Konsequenzen der Behandlung aufgeklärt. Er hat weiters jederzeit die Möglichkeit, die Therapie abzubrechen beziehungsweise den Therapeuten während der Therapie zu bitten, die Behandlungstechnik zu beenden.

8.     Terminabsagen / Terminänderungen

Terminabsagen können jederzeit per Anrufbeantworter, unbedingt 24 Stunden vor Beginn der Therapie bekannt gegeben werden. In diesem Fall entstehen keine Mehrkosten und die Therapie wird nicht verrechnet. Im Falle einer nicht zeitgerechten Terminabsage ist die Praxis Physioimpuls berechtigt, die Therapie zu 100% dem Patienten in Rechnung zu stellen.

9.     Verschwiegenheitspflicht

Persönliche und medizinische Daten, die im Zuge einer Behandlung der Praxis Physioimpuls weitergegeben werden, unterliegen der Verschwiegenheitspflicht.

10.   Gerichtsstand

Traun